Was ist der Ordnungsbegriff?

Was ist der Ordnungsbegriff für das Signaturzertifikat Ihrer Registrierkasse?

Der Ordnungsbegriff ist ein dem Finanzamt bekannter Ihrem Unternehmen fix zugeordneter Schlüssel.

Als Ordnungsbegriff können Sie einen dieser Werte Ihres Unternehmens anwenden:

  • ATU-Nummer
  • Steuernummer
  • GLN-Nummer

Der von Ihnen an uns übermittelte Ordnungsbegriff wird fix und unveränderlich mit Ihrem A-Trust Zertifikat verankert.
Der einem Zertifikat zugeordnete Ordnungsbegriff kann nicht mehr verändert werden.
Wurde dem Signaturzertifikat ein falscher Ordnungsbegriff zugeordnet, kann es nicht im Finanz online System registriert werden und muss neu erworben werden.

Aufgrund dessen ist es auch nicht möglich, bei Firmenübernahmen oder Änderung der Gesellschaftsform das Zertifikat auf eine neugegründete Firma zu übertragen.