Covid-19 Hilfsmaßnahme 2020

Umsatzsteuersenkung auf den Mindeststeuersatz von 5%

Die Regierung hat eine Umsatzsteuersenkung auf 5% ab 1. 7. 2020 beschlossen. Diese Maßnahme war ursprünglich bis 31. 12. 2020 geplant und wurde nun bis 31. 12. 2010 verlängert.

Um die Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbranche weitgehend schnell und spürbar zu entlasten, senkt die Bundesregierung die Steuersätze bei Speisen von 10% auf 5% und bei Getränken (alkoholische und alkoholfreie) von 20% auf 5%.

Diese Steuererleichterung gilt für alle gastgewerblichen Betriebe somit auch für Schutzhütten und Burschenschank.

Weitere Informationen bzgl. Lockerungen und Entlastungsmaßnahmen für Gastronomie- und Tourismusbetriebe finden Sie online unter www.sichere-gastfreundschaft.at oder informieren sie sich bei Ihrem Steuerberater.

In Ihrer Order-Control Registrierkasse bleibt der Steuersatz gesetzeskonform auf 5%. In Ihrem Interesse reagieren wir prompt auf jegliche steuerliche Anpassung und werden, falls sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erneut ändern, entsprechend zum Jahreswechsel 2021/2022 den Steuersatz in Ihrer Order-Control Registrierkasse automatisch auf den entsprechend korrekten Satz abändern.