Die Regierung hat eine Umsatzsteuersenkung auf 5% ab 1. 7. 2020 beschlossen. Diese Maßnahme war ursprünglich bis 31. 12. 2020 geplant und wurde nun bis 31. 12. 2010 verlängert.
Um die Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbranche weitgehend schnell und spürbar zu entlasten, senkt die Bundesregierung die Steuersätze bei Speisen von 10% auf 5% und bei Getränken (alkoholische und alkoholfreie) von 20% auf 5%.
Diese Steuererleichterung gilt für alle gastgewerblichen Betriebe somit auch für Schutzhütten und Burschenschank.
Weitere Informationen bzgl. Lockerungen und Entlastungsmaßnahmen für Gastronomie- und Tourismusbetriebe finden Sie online unter www.sichere-gastfreundschaft.at oder informieren sie sich bei Ihrem Steuerberater.